Seit dem 01.01.2008 haben alle Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf ein persönliches Budget. Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung für Menschen mit Behinderung, die damit die notwendige Unterstützung zur Deckung ihres Hilfebedarfs selbst organisieren und einkaufen können. Das Persönliche Budget ist somit eine Ergänzung der bisher üblichen Dienst- und Sachleistungen. Es handelt sich dabei aber nicht um einen neuen Leistungsanspruch, sondern lediglich um eine neue Leistungsform.
Die Beratungsstelle bietet eine qualifizierte Beratung zum Thema Persönliches Budget sowie zum Antragsverfahren.