Das Betreute Wohnen in Familien (BWF) ist eine Wohn- und Lebensform für erwachsene Menschen mit Behinderung, die auf Grund ihrer Behinderung nicht selbstständig leben können und die die notwendige Unterstützung durch eine Gastfamilie erhalten können. Als Gastfamilien gelten auch Paare und Einzelpersonen.
Durch regelmäßige Besuche des Familienpflegeteams in der Gastfamilie erhalten Gastbewohner und Gastbewohnerinnen sowie ihre Gastfamilien professionelle Unterstützung und Begleitung.
Voraussetzungen der Gastbewohner/innen
- Bereitschaft gewohnte Lebensbedingungen zu verändern
- Bereitschaft sich am Alltag der Gastfamilien zu beteiligen
- Fähigkeit eine geregelte Tagesstruktur einhalten zu können
Voraussetzungen der Gastfamilie
- Soziales Engagement
- Bereitstellung von Wohnraum (Zimmer, Einliegerwohnung, ...)
- Bereitschaft dem Menschen mit Behinderung langfristig ein Zuhause zu bieten
- Bereitschaft den/die Gastbewohner/in am Familienleben teilhaben zu lassen
- Bereitschaft zur intensiven Zusammenarbeit mit dem Familienpflegeteam
- Wohnort der Gastfamilie kann in einer Fahrzeit von maximal einer Stunde erreicht werden
Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen
Betreutes Wohnen in Familien ist eine freiwillige Leistung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).
Die Gastfamilie erhält ein monatliches Betreuungsgeld entsprechend den Richtlinien des LWL.
Das Familienpflegeteam unterstützt Sie
- in der Vorbereitungs-, Vermittlungs- und Entscheidungsphase bei der Aufnahme eines Menschen mit einer Behinderung
- im Betreuungsprozess durch regelmäßige Beratung vor Ort
- in Krisenzeiten
- im Kontakt zu Einrichtungen, Kostenträgern und anderen Gastfamilien