Für Menschen mit Behinderung, die nicht, nicht mehr oder noch nicht in der WfbM arbeiten können, hält der LWL-Wohnverbund Marsberg Beschäftigungsangebote vor. Bewohnerinnen und Bewohner des LWL-Wohnverbundes werden bei Inanspruchnahme dem LT 23 oder LT 24 zugeordnet.
An allen Werktagen, in unterschiedlichem zeitlichen Umfang und in unterschiedlichen Gruppen und Settings, je nach individuellen Voraussetzungen hinsichtlich z. B. Belastbarkeit und Schutzbedarf, werden Menschen in der Tagesförderstätte oder Arbeitsförderstätte gefördert und betreut.
Auch Klientinnen und Klienten des „Ambulant Betreuten Wohnen“, externe Interessenten mit Anspruch auf Leistungen des SGB XII und Bewohner/innen anderer Einrichtungen können dieses Angebot nutzen.