Die Tagesstätte bietet Menschen mit psychischer Erkrankung/Behinderung, die in eigener Wohnung/zu Hause leben und die durch die Anforderungen des Erwerbslebens, auch denen einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, überfordert sind, ein tagesstrukturierendes Beschäftigungsprogramm.
Die Tagesstätte trägt dazu bei, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung / Behinderung, die den Anforderungen einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung bzw. einer Arbeitsförderstätte nicht, noch nicht oder nicht mehr gewachsen sind, weiterhin in der eigenen Wohnung/ zu Hause leben können.
Durch eine psychische Erkrankung werden Betroffene in der Bewältigung ihres Alltags oft massiv eingeschränkt. Die Erkrankung kann dazu führen, dass die Betroffenen ihren Alltag nicht mehr adäquat gestalten können und in ihren sozialen Kontakten eingeschränkt oder sozial isoliert sind. Die Tagesstätte für Menschen mit psychischer Erkrankung / Behinderung kann durch verschiedene Angebote einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung leisten und zum (Wieder-) Erlernen der alltagsrelevanten Fähig- und Fertigkeiten beitragen. Sie bietet eine Struktur im Alltag und eine Möglichkeit soziale Kontakte zu knüpfen.
Damit trägt sie dazu bei, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung weiterhin außerhalb stationärer Einrichtungen leben können.
Aufnahmevoraussetzungen
Aufgenommen werden Erwachsene im erwerbsfähigen Alter.
Es muss eine ärztlich diagnostizierte chronische psychische Erkrankung vorliegen.
Weitere Voraussetzungen sind Motivation zur Teilnahme und Kooperationsbereitschaft.
Betreuungszeiten
Die Tagesstätte ist montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet.
Je nach individuellen Voraussetzungen und Schweregrad der Erkrankung können auch individuelle/ verkürzte Betreuungszeiten vereinbart werden.
Finanzierung
Kostenträger ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Den Besucherinnen und Besuchern entstehen außer einem Beitrag für die Verpflegung keine weiteren Kosten für die Betreuung.