Voraussetzung für die Inanspruchnahme unserer Leistungsangebote ist eine Erhebung des konkreten Assistenzbedarfs und die Klärung der Kostenübernahme.
Kostenträger für die Fachleistungen ist in vielen Fällen der LWL als überörtlicher Sozialhilfeträger. In Einzelfällen kommen aber auch andere Kostenträger in Frage. Kostenträger für die Existenzsicherung ist bei nicht ausreichenden finanziellen Mitteln der kommunale Sozialhilfeträger.
Personen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe haben, können die Leistungen des LWL-Wohnverbundes auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Aufnahmeanfragen
Aufnahmeanfragen können sowohl telefonisch als auch schriftlich erfolgen.
Bitte halten Sie bei telefonischen Anfragen folgende Informationen bereit:
- Persönliche Daten
- Diagnose
- Kontaktinformationen
Schriftlichen Anfragen fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- Gutachten/Sozialberichte/Arztbriefe u. ä.
- Fragebogen zur Aufnahme