Voraussetzung für die Inanspruchnahme unserer Leistungsangebote ist eine Erhebung des konkreten Hilfebedarfs und die Klärung der Kostenübernahme.
Kostenträger ist in vielen Fällen der LWL als überörtlicher Sozialhilfeträger. In Einzelfällen kommen aber auch andere Kostenträger (überörtliche Kostenträger anderer Bundesländer, Kommunen etc.) in Frage. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) bietet zahlreiche nützliche Informationen zum Hilfeplanverfahren.
Personen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe haben, können die Leistungen des LWL-Wohnverbundes auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Aufnahmeanfragen
Aufnahmeanfragen können sowohl telefonisch als auch schriftlich erfolgen.
Bitte halten Sie bei telefonischen Anfragen folgende Informationen bereit:
- Persönliche Daten
- Diagnose
- Kontaktinformationen
Schriftlichen Anfragen fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- Gutachten/Sozialberichte/Arztbriefe u. ä.
- Fragebogen zur Aufnahme
Leistungsentgelte
Die zwischen dem LWL-Wohnverbund Marsberg und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe geltenden Vergütungssätze können Sie als PDF herunterladen: